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Produkte
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Verkaufsbedingungen
I. Bezahlung / Lieferung
Es gibt zwei mögliche Zahlungsziele
- Anzahlung 35% bei Bestellung und den Rest bei Lieferung
- Vorauszahlung 100% bei Bestellung mit 4%Skonto
II. Auftragsübernahme
- Für den Inhalt der Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien ist
ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung der WinDirect
maßgebend. Unterbleibt im Einzelfall eine Auftragsbestätigung durch die
WinDirect, so ist der schriftliche Auftrag des Bestellers maßgebend.
- Die Bearbeitung eines Auftrages nimmt bei WinDirect aus technischen und
organisatorischen Gründen einige Zeit in Anspruch. Der Besteller ist 4 Wochen
an den erteilten Auftrag gebunden.
- Wir sind ein Bauelementehandel und fertigen nicht selbst. Die Produkthaftung
wird an den Hersteller übergeben. Die Lieferung wird von winDirect oder dem Hersteller übernommen.
Eventuelle Reklamationen sind an WinDirect zu richten und werden, je nach
Sachlage von WinDirect bzw. dem Hersteller bearbeitet.
- Wir montieren nur auf besondere Anfrage, behalten uns aber vor, die Aufträge
an Subunternehmen weiterzugeben.
- Schäden, die aus einer Montageleistung des Subunternehmers resultieren, sind
auch über den Subunternehmer geltend zu machen.
III. Preis
- Die Preise sind in einer Datenbank hinterlegt und können von Zeit zu Zeit
durch Erhöhung von Rohstoffen angehoben oder korrigiert werden.
- Angebote gelten für eine Frist von 3 Monaten.
- Die vereinbarten Preise und Lieferfristen sind nur in Verbindung mit den
Zahlungsfristen gültig. Sobald die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden,
ist WinDirect berechtigt die Liefertermine oder die Preise zu ändern.
IV. Liefertermin - Abnahme - Aufmass
- Liefertermine sind für WinDirect nur verbindlich, wenn sie für einen
bestimmten Tag oder Zeitabschnitt schriftlich in der Auftragsbestätigung
festgelegt sind. Die Liefertermine sind für WinDirect nicht mehr
bindend, wenn die Zahlungsziele vom Besteller nicht eingehalten werden.
- Die Lieferung erfolgt durch WinDirect oder per Lkw einer beauftragten
Spedition, die unter Umständen von WinDirect die Vollmacht für den Inkasso
bekommt.
Bei der Anlieferung muss durch Sie gewährleistet sein, dass die Ware angenommen
und abgeladen wird.
Wenn Sie die Ware nicht ordnungsgemäß entgegennehmen, sind wir berechtigt
gegen Berechnung neu anzuliefern.
Ist es Ihnen nicht möglich die Ware persönlich abzuladen oder
entgegenzunehmen müssen Sie für Ersatz sorgen.
- Die Liefertermine werden unter dem Vorbehalt der Lieferung durch den Hersteller
zugesagt und im Menü Lieferungen-Termine veröffentlicht. Bei Störungen in diesem Bereich, sowie bei Streiks, Aussperrungen,
höherer Gewalt und allen sonstigen, nicht vom Lieferwerk zu vertretenden
Herstellungs- und Lieferstörungen verlängert sich die Lieferfrist.
- Das Lieferwerk kann Teillieferungen vornehmen.
- Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferten Elemente bei Ankunft auf evtl.
Lieferschäden und sichtbare Mängel zu überprüfen. Die Lieferung gilt als abgenommen,
wenn der Besteller nicht binnen einer Ausschlussfrist von acht Tagen Mängelrügen
erhebt oder Lieferschäden anzeigt. Eine Weiterverarbeitung (Montage der Elemente)
gilt als Abnahme der Elemente. Prüfen Sie daher sofort nach Erhalt der Ware.
- Glasschaden kann der Besteller nur geltend machen, wenn er den Glasbruch bei
Warenübernahme auf dem Lieferschein festhält.
- Für das Aufmass der zu fertigenden Fenster ist der Besteller verantwortlich.
V. Gewährleistung
- Die Produkte des Lieferwerkes stimmen mit den technischen Bestimmungen der
Qualitätskontrollen überein. Das Lieferwerk übernimmt im einzelnen die
Gewährleistung wie folgt:
- für Witterungs- und Alterungsbeständigkeit der Kunststoffprofile 5 Jahre
- für Beschläge 5 Jahre
- Für Isolierglas nach den Bestimmungen des Glasherstellers kostenlose
Ersatzlieferung von Scheiben innerhalb von 5 Jahren. Sämtliche Umglasungskosten
gehen jedoch zu Lasten des Bestellers. Die Garantie endet in jedem Fall 5 Jahre
nach der Erstbelieferung.
- Interferenz Erscheinungen, die gelegentlich an den gelieferten Gläsern
auftreten können, werden durch besonders plane Oberflächen hervorgerufen
und berechtigen daher nicht zu Gewährleistungsansprüchen. Das gleiche
gilt bei innen liegenden Sprossen, da kann es immer wieder zu Klappererscheinungen
kommen. Diese stellen aber keinen Gewährleistungsanspruch oder einen
Reklamationsgrund dar.
- Bei der Herstellung von Kunststoffprofilen entstehen an der Oberfläche
mitunter leichte Ziehspuren, die nicht zu Gewährleistungsansprüchen
berechtigen.
- Sollte der Nutzer oder Dritte während der Gewährleistungszeit eigenmächtige
Reparaturen oder Änderungen irgendwelcher Art vornehmen, ist das Lieferwerk von
jeglicher Garantieverpflichtung entbunden.
- Die Reinigung der gelieferten Kunststoffteile darf ausschließlich mit dem vom
Lieferwerk empfohlenen Reinigungsmittel ausgeführt werden. Bei Abweichungen davon
übernimmt das Lieferwerk für entstehenden Schaden keinerlei Gewährleistung.
- Gewährleistungsansprüche können gegenüber dem Lieferwerk nur bei fachgerechter
Montage durch den Besteller oder seines Kunden geltend gemacht werden. Der Besteller
verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass die hohe Qualität der gelieferten
Elemente durch fachgerechte Montage, welche im beiliegenden Montagehandbuch
beschrieben ist, erhalten bleibt. Ein Gewährleistungsanspruch bei Montagefehlern
wird ausdrücklich ausgeschlossen.
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